FAQ

Wie kann ich Tickets für Rollstuhlfahrer oder ermäßigte Tickets erwerben?

In der Regel können Sie die ermäßigten Karten ausschließlich per Mail unter info@rheinmainconcerts.de erwerben. Schwerbehinderte erhalten einen Rabatt, wenn ein „B“ für Begleitung und / oder 100% im Ausweis eingetragen sind.

Ausnahmen:
Alte Oper Frankfurt: Karten für Rollstuhlfahrer und deren Begleiter nur über Frankfurt Ticket Rhein Main unter
Tel.: 069 – 13 40 400.

Batschkapp Frankfurt: Rollstuhlfahrer und Behinderte mit einem „B“ im Ausweis kaufen sich bitte ein ganz normales Ticket. Am Konzerttag muss dann vor Ort der Behindertenausweis vorgezeigt werden und die Begleitperson erhält freien Eintritt.

Kartenrückgabe: Kann ich Eintrittskarten zurückgeben?

Der Umtausch und die Rücknahme von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rückgabe von Tickets ist nicht möglich (Ausnahme: Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung). Gemäß § 312b, Absatz 3, Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung. Dies bedeutet, dass beim Kauf von Eintrittskarten auch das zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht gänzlich ausgeschlossen ist.

Konzertausfall: Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei Ausfall eines Konzertes erhalten Sie in der Regel das Geld für die Eintrittskarte zurück. In wie fern zusätzliche Gebühren der jeweiligen Verkaufsstelle (Versand- oder Bearbeitungsgebühren) erstattet werden, liegt in deren Ermessen. Wichtig: bitte geben Sie Ihre Tickets immer an der Stelle zurück, an der Sie die Tickets erworben haben!

Reise- und Übernachtungskosten werden generell nicht erstattet! Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig über eventuelle Änderungen Ihrer Veranstaltung.

Was kann ich tun, wenn ich mein Ticket verloren habe?

Wenn Sie Ihr Ticket verloren haben, ist generell kein Ersatz oder Nachdruck möglich. Gerne können Sie die Vorverkaufsstelle oder uns kontaktieren damit wir gemeinsam eine Lösung finden.

Altersbeschränkungen: Ab wann darf ein Jugendlicher allein ein Konzert besuchen?

Nach § 7 JuSchG dürfen Kinder unter 6 Jahren -auch in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen- nicht zur Veranstaltung eingelassen werden. Kinder zwischen 6 und unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person eingelassen werden. Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen ohne Begleitung personensorgeberechtigter oder erziehungsbeauftragter Personen eingelassen werden. Für Kinderveranstaltung gelten manchmal Ausnahmeregelungen. Darüber informieren wir gesondert. Kindern unter sechs Jahren wird zur Veranstaltung kein Einlass gewährt, auch nicht in Begleitung eines Personenberechtigten.

Zweitmarkt: Kann ich Tickets auf Ebay oder anderen Wiederverkaufs-Plattformen kaufen?

Wir raten von einem Kauf auf einer Wiederverkaufs-Plattform dringend ab, da leider immer wieder gefälschte Tickets hierüber in Umlauf kommen. Bitte kaufen Sie Ihre Tickets nur bei offiziellen Ticketanbietern oder offiziellen Vorverkaufsstellen wie z.B. MyTicket, ADticket oder Eventim.

Einlass / Abendkasse: Ab wann ist der Einlass zu den Konzerten und ab wann ist die Abendkasse geöffnet?

In der Regel ist der Einlass eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Auf dem Ticket befindet sich die Uhrzeit des Konzertbeginns. Die Abendkasse öffnet zum gleichen Zeitpunkt wie der Einlass.

Backstage-Zugang: Kann ich Backstage-Tickets kaufen und die Künstler treffen?

Es gibt keine Möglichkeit einen Backstage-Pass zu erwerben und die Künstler zu treffen. Bei manchen Veranstaltungen werden „VIP-Packages“ oder „Meet & Greet“ zum Kauf angeboten. Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite bei welcher Veranstaltung dies möglich ist.

Sicherheitskontrolle: Gibt es beim Einlass Sicherheitskontrollen?

Beim Einlass finden Sicherheitskontrollen statt. Aufgrund erhöhter Sicherheitsmaßnahmen bitten wir Sie nur das Nötigste mit zum Konzert zu nehmen, auch um die Wartezeit beim Einlass zu verkürzen.

Lautstärke: sollte ich meine Ohren schützen

Wir empfehlen Ihnen aufgrund der Lautstärke einen Gehörschutz zu tragen.

Ausverkauft: Ist das Konzert wirklich ausverkauft?

Wenn ein Konzert ausverkauft ist, finden Sie diese Information auf unserer Webseite. Sofern hier kein Hinweis mit „ausverkauft“ zu lesen ist, gibt es noch Karten im Vorverkauf und an der Abendkasse.

Was darf NICHT mit zu einem Konzert gebracht werden?

Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film-, Foto- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort (ohne Erstattung des Kartenpreises).

Taschen dürfen – nach händischer Durchsicht – nur bis zu einer Größe von DIN A4 mit in die Halle genommen werden. Bitte verzichtet auf das Mitbringen von Gegenständen aller Art, die nicht zwingend für das Konzert benötigt werden.

Darf ich bei Konzerten fotografieren oder filmen?

Fotografieren, filmen oder mitschneiden – auch für die private Nutzung – ist grundsätzlich NICHT erlaubt.

Hinweise zum Coronavirus SARS-CoV-2

Seit dem 20. Mai 2020 ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht in Kraft. Nach diesem Gesetz sind wir als Veranstalter berechtigt, Ihnen für aufgrund der COVID-19 Pandemie ausgefallene oder verschobene Veranstaltungen einen Gutschein anzubieten.

Dies gilt für Event-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Die Gutscheine sind drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und können für das gesamte Angebot des Veranstalters eingelöst werden.

Sollten Sie den Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst haben, können Sie die Auszahlung in Geld verlangen. Außerdem können Sie die Auszahlung des Gutscheins in Geld verlangen, wenn der Verweis auf einen Gutschein für Sie angesichts Ihrer persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist. Die Gründe der Unzumutbarkeit sollten gegenüber dem Veranstalter dargelegt und ggf. entsprechende Belege vorgelegt werden.

Bei verlegten Veranstaltungen behalten Tickets für den neuen Termin ihre Gültigkeit. In diesem Fall können Sie entscheiden, ob Sie das Ticket behalten oder lieber einen Gutschein haben möchten. Wenn Sie an dem neuen Termin verhindert sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Gutschein zu verlangen. Die Gutscheinlösung wird über das jeweilige Ticketsystem abgewickelt bei dem Sie die Karten gekauft haben.

Die Ausformulierung des Gesetzes im Detail sowie Hinweise der Bundesregierung dazu finden Sie hier: Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und hier Hinweise der Bundesregierung sowie FAQ der Bundesregierung zur Gutscheinlösung

Wir appellieren an alle Besucher*innen den Ersatztermin wahrzunehmen oder die Tickets an Freunde oder Bekannte weiterzugeben um somit einen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Deutschland zu leisten. Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung!

Von der Bundesregierung wurde beschlossen, dass aufgrund der Corona-Pandemie Großveranstaltungen bis zum 31.12.20 nicht stattfinden dürfen. Wir sind im ständigen Austausch mit den zuständigen Behörden und informieren Euch auf unserer Webseite und auf unseren Social Media Kanälen.

Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit für Ersatztermine.